Schulwechsel

Während des Schuljahres sind wir gerne zu den regulären Sprechzeiten für Sie da, um Ihnen und Ihrem Kind eine Beratung zu ermöglichen.


Sprechzeiten während des Unterrichtsbetriebs:

Frau Birgit Petersen-Frank, StRin:
    >> Termine vorerst nur nach Vereinbarung 

E-Mail: 0509.Beratungslehrer@schule.bayern.de

Telefon: 0831/ 7458 2131


Da wir am Ende des Schuljahres sehr viele Anfragen bzw. Anmeldungen für das nächste Schuljahr oder zum Schulwechsel haben, möchten wir die bürokratischen Wege vereinfachen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Deshalb bitten wir Sie, möglichst frühzeitig alle Unterlagen, die sich in der Checkliste befinden, per Mail an die Beratungslehrkraft  zu senden.

Bitte Beachten Sie:

  • Das Beratungsgespräch vorab ist verpflichtend.
  • Eine Beratung kann nach vorheriger Rücksprache auch telefonisch erfolgen.
  • Zum verbindlichen Anmeldetermin vor Ort kann keine Beratung mehr erfolgen.
  • Eine verbindliche Anmeldung kann erst ab dem letzten Schultag stattfinden, bei persönlicher Vorstellung. Halten Sie bitte folgende Dokumente im Original dafür bereit:
    • Jahreszeugnis in Original und Kopie
    • Geburtsurkunde
    • Impfausweis
    • evtl. Sorgerechtsbeschluss
 
 Ihre Beratungslehrkraft, Frau Petersen-Frank

Häufig gestellte Fragen:

  • Ja, wenn es dort die Vorrückung erhalten hat.
  • Ja, wenn es dort auf Probe vorrücken darf. Die Probezeit bleibt jedoch an der Realschule bestehen.
  • Ja, wenn das Kind wegen eines Faches durchgefallen ist, das es an der Realschule nicht hätte (z. B. Latein). Allerdings darf das Kind dann an der Realschule ebenfalls nur auf Probe vorrücken.
  • Nein, wenn es wegen Fächern durchgefallen ist, die es an der Realschule auch gehabt hätte.
  • Nein, wenn es die Höchstausbildungsdauer von acht Jahren an weiterführenden Schulen bereits erreicht hat.
  • Ja, wenn es vom M-Zweig kommt u. die Vorrückungserlaubnis besitzt.
  • Ja, wenn der Notendurchschnitt aus D, M und E nicht schlechter als 2,0 ist oder eine Aufnahmeprüfung in dem jeweils schlechteren Fach bestanden wurde (Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien; Deutsch als Zweitsprache gilt nicht).
  • Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D, M, und E schlechter als 2,0 ist – ohne Aufnahmeprüfung.
  • Ja, in die 5. Jahrgangsstufe, wenn es einen Notendurchschnitt von 2,5 in D und M hat (nicht Deutsch als Zweitsprache!)
  • Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D und M schlechter ist.
  • Ja, wenn es in den entsprechenden Fächern des Zweiges eine Aufnahmeprüfung besteht (am Ende der Sommerferien).
  • Nein, wenn keine Aufnahmeprüfung absolviert wurde.

Dokumente

Checkliste 2025/26

Anmeldebogen 2025/26

Datenschutz Einwilligung

Dokumentationsblatt Masern

Angabe Chronische Krankheiten

Erfassungsbogen Fahrkarte Kempten

Erfassungsbogen Fahrkarte Oberallgäu

nur für 5. - 7. Jahrgangsstufe

Elternbrief offenes Ganztagesangebot

Anmeldung für das offenen Ganztagesangebot

Schweigepflichtentbindung offenes Ganztagesangebot