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Schulwechsel
Während des Schuljahres sind wir gerne zu den regulären Sprechzeiten für Sie da, um Ihnen und Ihrem Kind eine Beratung zu ermöglichen.
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Da wir am Ende des Schuljahres sehr viele Anfragen bzw. Anmeldungen für das nächste Schuljahr oder zum Schulwechsel haben, möchten wir die bürokratischen Wege etwas vereinfachen, um lange Wartezeiten zu verkürzen.
Deshalb bitten wir Sie, möglichst frühzeitig alle Unterlagen, die sich in der Checkliste (siehe unten!) befinden, per Mail an die Beratungslehrkraft der Schule zu senden.
Das Beratungsgespräch vorab ist verpflichtend.
Letzter Termin für das kommende Schuljahr:
wird noch bekannt gegeben!
Die Beratung kann nach Rücksprache auch telefonisch erfolgen. Zum verbindlichen Anmeldetermin vor Ort kann keine Beratung mehr erfolgen.
Bitte bedenken Sie ebenfalls, dass es sich lediglich um eine Voranmeldung Ihres Kindes handelt. Eine verbindliche Anmeldung kann erst ab dem letzten Schultag stattfinden, wenn Sie persönlich bei uns vorstellig werden. Halten Sie bitte das Jahreszeugnis in Original und Kopie sowie die Geburtsurkunde, Impfausweis, Sorgerechtsbeschluss etc. zur Überprüfung im Original bereit.
Die verbindlichen Anmeldungen für das nächste Schuljahr 2026/2027 erfolgen ab dem 31.07.2026 möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis 12.00 Uhr oder am 03.08.2026 im Zeitraum von 8.00 bis 12.00 Uhr
im Beratungszimmer 117.
Reguläre Sprechzeiten während des Unterrichtsbetriebes:
Qualifizierte Beratungslehrerin: Carmen Höpfl, BerRin
Donnerstags von 8.30 – 10.00 Uhr
Beratungslehrerin: Birgit Petersen-Frank, StRin (RS)
9.15 – 10.00 Uhr und 10.20 – 11.05 Uhr
Zusätzliche Sprechzeiten für die Voranmeldung:
Dienstag, . .2026: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch, . .2026: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag, . .2026: 10.20 – 11.00 Uhr
Montag, . .2026: 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch, . .2026: 8.00 – 10.00 Uhr und 11:00 – 12.30 Uhr
Und nach Vereinbarung via Mail an
E-Mail: 0509.Beratungslehrer@schule.bayern.de
Telefonnummer Beratungszimmer: 0831-7458-2117
Abweichungen sind aufgrund von außerordentlichen Terminen/Fortbildungen etc. möglich.
Ihre Beratungslehrer
Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum zwischen dem 15.07.2025 und 18.07.2025 KEINE Beratungstermine vereinbart werden können!
Häufig gestellte Fragen:
Darf mein Kind an der Realschule vorrücken, wenn es vom Gymnasium kommt?
- Ja, wenn es dort die Vorrückung erhalten hat.
- Ja, wenn es dort auf Probe vorrücken darf. Die Probezeit bleibt jedoch an der Realschule bestehen.
- Ja, wenn das Kind wegen eines Faches durchgefallen ist, das es an der Realschule nicht hätte (z. B. Latein). Allerdings darf das Kind dann an der Realschule ebenfalls nur auf Probe vorrücken.
- Nein, wenn es wegen Fächern durchgefallen ist, die es an der Realschule auch gehabt hätte.
- Nein, wenn es die Höchstausbildungsdauer von acht Jahren an weiterführenden Schulen bereits erreicht hat.
Darf mein Kind von der Mittelschule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule wechseln?
- Ja, wenn es vom M-Zweig kommt u. die Vorrückungserlaubnis besitzt.
- Ja, wenn der Notendurchschnitt aus D, M und E nicht schlechter als 2,0 ist oder eine Aufnahmeprüfung in dem jeweils schlechteren Fach bestanden wurde (Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien; Deutsch als Zweitsprache gilt nicht).
- Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D, M, und E schlechter als 2,0 ist – ohne Aufnahmeprüfung.
Darf mein Kind von Klasse 5 der Mittelschule an die Realschule wechseln?
- Ja, in die 5. Jahrgangsstufe, wenn es einen Notendurchschnitt von 2,5 in D und M hat (nicht Deutsch als Zweitsprache!)
- Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D und M schlechter ist.
Darf mein Kind von einer staatlich nicht anerkannten Schule zu uns wechseln?
- Ja, wenn es in den entsprechenden Fächern des Zweiges eine Aufnahmeprüfung besteht (am Ende der Sommerferien).
- Nein, wenn keine Aufnahmeprüfung absolviert wurde.
