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Neuanmeldungen
Informationen zur Einschreibung für das kommende Schuljahr 2024/2025
Die Einschreibung der zukünftigen 5. Klassen findet kontaktlos in der Zeit vom Montag 6. Mai bis Freitag 10. Mai 2024 (am Fr. bis 12:00 Uhr) statt.
Am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) ist der Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang an der Salzstraße möglich!
Auf unserer Checkliste (siehe unten) sehen Sie, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Die entsprechenden Formulare dazu finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass das Übertrittszeugnis im Original eingereicht werden muss.
Sie können sich die auszufüllenden Unterlagen auch in Papierform zu bestimmten Zeiten im Eingangsbereich der Schule abholen, diese zuhause ausfüllen, danach in den Briefkasten werfen oder per Post zuschicken. Den Eingangsbereich erreichen Sie durch den Eingang in der Salzstraße.
Für Beratungen bietet Ihnen unsere Beratungslehrerin, Frau Höpfl, zu folgenden Zeiten telefonisch (0831 7458-2117) ihre Unterstützung an.
Diese sind: Dienstag, 7. Mai 2024, von 08:30 bis 09:55 Uhr
Wir freuen uns auf die Anmeldung Ihres Kindes.
Freundliche Grüße aus der Salzstraße, D. Roth, RSD (Schulleiter)
(Stand: 01.04.2024)
Änderungen bitte auch aus den tagesaktuellen Informationen der Homepage der Staatlichen Realschule an der Salzstraße entnehmen!
Donnerstag, 13.06.2024: 14.00 – 15.00 Uhr
Montag, 17.06.2024: 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag, 25.06.2024 und 09.07.2024: 14.00 – 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum zwischen dem 18.06.2024 und 23.06.2024 KEINE Beratungstermine vereinbart werden können!
Häufig gestellte Fragen:
Darf mein Kind an der Realschule vorrücken, wenn es vom Gymnasium kommt?
- Ja, wenn es dort die Vorrückung erhalten hat.
- Ja, wenn es dort auf Probe vorrücken darf. Die Probezeit bleibt jedoch an der Realschule bestehen.
- Ja, wenn das Kind wegen eines Faches durchgefallen ist, das es an der Realschule nicht hätte (z. B. Latein). Allerdings darf das Kind dann an der Realschule ebenfalls nur auf Probe vorrücken.
- Nein, wenn es wegen Fächern durchgefallen ist, die es an der Realschule auch gehabt hätte.
- Nein, wenn es die Höchstausbildungsdauer von acht Jahren an weiterführenden Schulen bereits erreicht hat.
Darf mein Kind von der Mittelschule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule wechseln?
- Ja, wenn es vom M-Zweig kommt u. die Vorrückungserlaubnis besitzt.
- Ja, wenn der Notendurchschnitt aus D, M und E nicht schlechter als 2,0 ist oder eine Aufnahmeprüfung in dem jeweils schlechteren Fach bestanden wurde (Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien; Deutsch als Zweitsprache gilt nicht).
- Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D, M, und E schlechter als 2,0 ist – ohne Aufnahmeprüfung.
Darf mein Kind von Klasse 5 der Mittelschule an die Realschule wechseln?
- Ja, in die 5. Jahrgangsstufe, wenn es einen Notendurchschnitt von 2,5 in D und M hat (nicht Deutsch als Zweitsprache!)
- Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D und M schlechter ist.
Darf mein Kind von einer staatlich nicht anerkannten Schule zu uns wechseln?
- Ja, wenn es in den entsprechenden Fächern des Zweiges eine Aufnahmeprüfung besteht (am Ende der Sommerferien).
- Nein, wenn keine Aufnahmeprüfung absolviert wurde.